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Zahnersatz ist teuer. Das weiss jeder, der einmal seine Zahngesundheit länger vernachlässigt hat. Doch muss man immer die teuren inländischen Zahnärzte in Anspruch nehmen? Die östlichen EU-Länder wie Polen, Ungarn und Tschechien sind auch für günstige Zahnbehandlungen bekannt. Die deutschen Krankenkassen müssen ihre festgelegten Zuschüsse auch grenzübergreifend zahlen, was die Behandlung für deutsche attraktiver macht. Eine Behandlung im Ausland ist jedoch nicht in jedem Fall sinnvoll, denn im schlimmsten Fall muss der Zahnarzt Nachbesserungen machen und dann beginnen die Probleme. Die Krankenkassen müssen grundsätzlich nur für die Kosten aufkommen, die sie auch im Inland zahlen müssten. Diese Regelung gilt nur im EU-Raum und auch Kosten von privaten oder nicht notwendigen Leistungen müssen nicht übernommen werden.
Der Patient muss erstmal bezahlen
Die Zahnbehandlung im Ausland muss zunächst selbst gezahlt werden. Die Abrechnung kann im Anschluss bei der Krankenkasse eingereicht werden und der Versicherte bekommt das Geld erstattet. Hierbei gibt es ein paar beachtenswerte Punkte. Als erstes sollte man sich einen Heil- und Kostenplan von einem deutschen Zahnarzt einholen, da dieser den gültigen Richtlinien entspricht. Auf dieser Grundlage sollte der ausländische Zahnarzt dann ebenfalls einen Heil- und Kostenplan aufstellen. Dabei gilt es zu beachten, dass dieser wirklich alle Leistungen umfasst, also auch notwendige Vorarbeiten wie das entfernen von Karies. Der Plan muss vor Beginn der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden und genehmigt werden. Die Krankenkasse teilt dann außerdem mit, welchen Anteil der Kosten sie übernimmt. Mit dem Zahnarzt im Ausland, etwa einem Zahnarzt Budapestsollte ein Vertrag über Garantien und Ersatzansprüche nach deutschem Recht vereinbart werden, damit man im Fall der Fälle abgesichert ist. Die Rechnung muss detailreich gestaltet sein, damit die Kasse erkennen kann, welche Leistungen sie erstatten muss. Manche Krankenkassen haben Verträge mit Ärzten im Ausland geschlossen und können so qualitativ gute Ärzte empfehlen.
Probleme können die Behandlung erschweren
In allen EU-Ländern gilt das Europäische Verbraucherschutzrecht, gemäß dem es immer eine zweijährige Gewährleistungspflicht gibt. Dementsprechend gilt auch für Zahnbehandlungen in Ungarn, dass man sich im Nachgang darauf stützen kann. Zu beachten ist jedoch, dass der Patient immer wieder zum Arzt fahren muss, um dieses Recht zu nutzen. Das ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Manche Zahnärzte haben Vertragspartner in Deutschland, sodass die Nachbesserung auch hierzulande erfolgen kann, darüber sollte man sich am besten vorher erkundigen. Die sprachliche Barriere stellt ebenfalls ein großes Hindernis dar, denn die Verständigung ist insbesondere bei Problemen sehr wichtig. Schmerzensgeld und Schadensersatz können im Ausland nicht so gut eingeklagt werden wie dies in Deutschland der Fall ist, weil die Gesetze im Ausland nicht so streng sind. Eine Klage müsste man in dem Fall im Land des Arztes machen. Eine Alternative zur rechtlich unsicheren Zahnbehandlung im Ausland ist deshalb der Zahnersatz aus dem Ausland. Die Laborkosten machen etwa sechzig Prozent der Kosten aus und die kann man gehörig eindämmen, wenn die Arbeiten im Ausland stattfinden. Viele Zahnärzte arbeiten mit Laboren in Polen oder Ungarn zusammen und beziehen so günstigen Zahnersatz. Falls es zu Problemen mit dem Zahnersatz aus dem Ausland kommen sollte, kann der heimische Zahnarzt dafür belangt werden.
Foto: Therese Branton / freeimages.com